EU-weites, allgemeingültiges Klassifizierungsinstrument
Unsere Erde pfeift in vielerlei Hinsicht aus dem letzten Loch – und einen Plan(eten) B gibt es nicht. Daher hat die EU Umweltziele ausgearbeitet. So soll etwa der europäische „Grüne Deal“ Europa bis 2050 klimaneutral machen. Damit dies gelingt, ist nicht nur ein Umdenken und Anpacken unerlässlich, sondern auch umfassende Anstrengungen im öffentlichen Bereich sowie in Unternehmen werden nötig.
Die Frage lautet allerdings: Wie lässt sich das Ganze messen? Und hier kommt die EU-Taxonomie-Verordnung ins Spiel. Dieses EU-weite, allgemeingültige Klassifizierungsinstrument für nachhaltige Unternehmen und Finanzprodukte soll eine klare Definition für grüne, nachhaltige und umweltfreundliche Tätigkeiten bieten. Und damit auch „Greenwashing“ entgegenwirken. Die EU-Taxonomie-Verordnung hat damit direkten Einfluss auf den Geschäftsbericht und soll nicht nur das Thema Nachhaltigkeit EU-weit vorantreiben, sondern beeinflusst global gesehen auch Parameter wie Risikomanagement oder Investment-Entscheidungen.
Den Bewertungsmaßstab stellen dabei sechs Umweltziele dar:
In Summe heißt das also: Gemäß der EU-Taxonomie gilt eine Wirtschaftstätigkeit dann als nachhaltig, wenn sie einen substanziellen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet und dabei kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus muss sie unter Einhaltung des Mindestschutzes (also der sozialen Mindestkriterien) ausgeübt werden und technischer Bewertungskriterien entsprechen.
Nachhaltigkeit wird zunehmend zu einer datengetriebenen Aufgabe: Unternehmen müssen relevante Informationen erfassen, bewerten und transparent berichten können.
Wie wird eine Tätigkeit nach der EU-Taxonomie bewertet?
Schritte
1. Aktivitäten identifizieren
Welche wirtschaftlichen Aktivitäten des Unternehmens fallen unter die EU-Taxonomie?
2. Kriterien prüfen
Welche technischen Bewertungskriterien müssen erfüllt werden?
3. Umweltziele bewerten
Zu welchem Umweltziel leistet die Aktivität einen wesentlichen Beitrag?
4. DNSH prüfen
Wird eines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigt?
5. Mindestschutz prüfen
Werden soziale Mindeststandards eingehalten?
6. Reporting vorbereiten
Die relevanten Daten werden für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereitgestellt.
Welche Rolle spielt SAP bei Sustainability?
SAP kann Nachhaltigkeitsdaten mit bestehenden Geschäftsprozessen und Unternehmensdaten verknüpfen. Informationen aus Einkauf, Verkauf, Produktion und weiteren Bereichen können dadurch für Nachhaltigkeitsanalysen und das Reporting nutzbar gemacht werden.
Wo kann SAP Nachhaltigkeit unterstützen?
Relevante Daten erfassen und für Berichte bereitstellen.
Umweltbezogene Kennzahlen und Footprints erfassen und analysieren.
Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Lieferkette berücksichtigen.
Nachhaltigkeitsaspekte bereits beim Produktdesign einbeziehen.
Regulatorische Anforderungen strukturiert abbilden.
SAP und Sustainability: Lösungen für Nachhaltigkeits-Kriterien
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Thema ganzheitlich angehen
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Sustainability bedeutet Nachhaltigkeit und beschreibt die langfristige Ausrichtung eines Unternehmens unter ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Dazu gehören beispielsweise Klimaschutz, Ressourcenschonung, faire Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Unternehmensführung.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der Europäischen Union für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Sie definiert Kriterien, anhand derer Unternehmen beurteilen können, ob bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
Taxonomie-Konformität bedeutet, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit die von der EU-Taxonomie festgelegten Anforderungen erfüllt. Dazu muss sie unter anderem einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten, darf andere Umweltziele nicht erheblich beeinträchtigen und muss bestimmte soziale Mindeststandards einhalten.
DNSH steht für „Do No Significant Harm“ und bedeutet „keinen erheblichen Schaden verursachen“. Das Prinzip besagt, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit zwar einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leisten kann, dabei aber keines der anderen definierten Umweltziele erheblich beeinträchtigen darf.
Die EU-Taxonomie umfasst sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
SAP unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitsdaten in bestehende Geschäftsprozesse und Unternehmenssysteme zu integrieren. Dadurch können relevante Informationen zentral erfasst, analysiert und für Nachhaltigkeitsmanagement und Reporting genutzt werden.
Nachhaltigkeitsrelevante Informationen können mit bestehenden Geschäftsprozessen und Unternehmensdaten verknüpft und systematisch erfasst werden. Dadurch lassen sich beispielsweise Daten aus Einkauf, Produktion, Logistik oder Finanzwesen für Nachhaltigkeitsanalysen nutzen.
Die Integration schafft eine gemeinsame Datenbasis und ermöglicht es, Nachhaltigkeitsinformationen direkt mit operativen und finanziellen Unternehmensdaten zu verbinden. Dadurch werden Auswertungen transparenter, manuelle Datenerfassung reduziert und Nachhaltigkeitsreporting effizienter.
Unter anderem können Einkauf, Lieferketten, Produktion, Logistik, Finanzen und Produktentwicklung betrachtet werden. So lassen sich beispielsweise Emissionen, Ressourcenverbrauch, Lieferanteninformationen und weitere Nachhaltigkeitskennzahlen über verschiedene Unternehmensbereiche hinweg analysieren.
Eine zentrale Datenbasis sorgt dafür, dass Nachhaltigkeitskennzahlen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen konsistent zusammengeführt werden. Dadurch lassen sich Daten zuverlässiger auswerten, Entwicklungen nachvollziehen und Reporting-Anforderungen effizienter erfüllen.
Die Anforderungen richten sich insbesondere an Unternehmen, die aufgrund europäischer Nachhaltigkeitsregeln zur Berichterstattung verpflichtet sind. Welche konkreten Berichtspflichten gelten, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Rechtsform und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben ab.
Am Anfang steht eine Analyse der bestehenden Nachhaltigkeitsziele, Datenquellen und Reporting-Anforderungen. Anschließend können relevante Kennzahlen definiert, Datenquellen miteinander verknüpft und geeignete digitale Lösungen in die bestehende Systemlandschaft integriert werden.