SAP und Sustainability: Über die EU-Taxonomie und warum das Thema Nachhaltigkeit auch nicht vor SAP-Systemen Halt macht
Nachhaltigkeit. Dieser Begriff ist seit ein paar Jahren in aller Munde. Und zieht mittlerweile weite Kreise. Während die einen darauf achten, Plastik einzusparen, meiden die anderen Flüge. Und wieder andere beziehen Ökostrom. Es ist ein Stein ins Rollen gekommen – und diese Entwicklung macht auch nicht vor Unternehmen Halt. Das Gebot der Stunde lautet daher: Nachhaltig handeln – auch als Betrieb. Kein Wunder also, dass auch die EU Reglementierungen aufgestellt hat. Eine davon ist die EU-Taxonomie-Verordnung, die das Wirtschaften und den Geschäftsbericht vieler Unternehmen bereits jetzt verändert oder dies in naher Zukunft tun wird. Hierfür braucht es daher auch moderne ERP-Systeme wie SAP, die diese Entwicklung aufgreifen und berücksichtigen. Was es genau mit der EU-Taxonomie auf sich hat und wie SAP dem Thema Nachhaltigkeit bzw. Sustainability Rechnung trägt, verrät der Blogbeitrag.
EU-weites, allgemeingültiges Klassifizierungsinstrument
Unsere Erde pfeift in vielerlei Hinsicht aus dem letzten Loch – und einen Plan(eten) B gibt es nicht. Daher hat die EU Umweltziele ausgearbeitet. So soll etwa der europäische „Grüne Deal“ Europa bis 2050 klimaneutral machen. Damit dies gelingt, ist nicht nur ein Umdenken und Anpacken unerlässlich, sondern auch umfassende Anstrengungen im öffentlichen Bereich sowie in Unternehmen werden nötig. Die Frage lautet allerdings: Wie lässt sich das Ganze messen? Und hier kommt die EU-Taxonomie-Verordnung ins Spiel. Dieses EU-weite, allgemeingültige Klassifizierungsinstrument für nachhaltige Unternehmen und Finanzprodukte soll eine klare Definition für grüne, nachhaltige und umweltfreundliche Tätigkeiten bieten. Und damit auch „Greenwashing“ entgegenwirken. Die EU-Taxonomie-Verordnung hat damit direkten Einfluss auf den Geschäftsbericht und soll nicht nur das Thema Nachhaltigkeit EU-weit vorantreiben, sondern beeinflusst global gesehen auch Parameter wie Risikomanagement oder Investment-Entscheidungen. Den Bewertungsmaßstab stellen dabei sechs Umweltziele dar:
- Klimaschutz (Schwerpunkt: CO2-Reduktion)
- Klimawandelanpassung
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Hinzu kommen soziale Mindestkriterien, wie Menschenrechte, und das DNSH-Prinzip. Diese Abkürzung steht für „Do no significant harm“. Das bedeutet, dass sich die Ziele nicht gegenseitig negativ beeinflussen dürfen. In Summe heißt das also: Gemäß der EU-Taxonomie gilt eine Wirtschaftstätigkeit dann als nachhaltig, wenn sie einen substanziellen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer Umweltziele leistet und dabei kein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt. Darüber hinaus muss sie unter Einhaltung des Mindestschutzes (also der sozialen Mindestkriterien) ausgeübt werden und technischer Bewertungskriterien entsprechen.